Badumbau von den Steuern abziehen: bis 2028 geht das noch

Der Eigenmietwert fällt am 1. Januar 2029 weg, und mit ihm der Abzug für den Liegenschaftsunterhalt. Was das für ein neues Bad im Aargau bedeutet, welche Arbeiten als Unterhalt zählen und warum das Rechnungsdatum entscheidet.

· 4 Min. Lesezeit · New Living Design, Zofingen

Fertiger Badumbau in Zofingen mit Doppelwaschtisch, Möbel und Platten in beiger Marmoroptik
Fertiger Badumbau in Zofingen mit Doppelwaschtisch, Möbel und Platten in beiger Marmoroptik

Am 28. September 2025 haben die Stimmberechtigten die Abschaffung des Eigenmietwerts angenommen. Am 1. April 2026 hat der Bundesrat das Datum festgelegt: Der Wechsel kommt am 1. Januar 2029. Bis dahin bleibt alles beim Alten. Wer sein Bad in den Steuerjahren 2026, 2027 oder 2028 erneuert, zieht die Unterhaltskosten wie bisher vom Einkommen ab. Ab 2029 geht das für die selbst bewohnte Liegenschaft nicht mehr.

Das ist der Kern. Der Rest dieses Artikels erklärt, welche Arbeiten am Bad als Unterhalt zählen, wie viel Steuern das ausmacht und worauf es beim Datum ankommt.

Was ab 2029 wegfällt

Mit dem Eigenmietwert verschwindet auch der Abzug für den Liegenschaftsunterhalt, bei Bund, Kanton und Gemeinde. Das gilt für das Haus, in dem Sie wohnen, und für die Ferienwohnung. Nur wer vermietet, kann Unterhalt weiterhin abziehen.

Eine Tür bleibt offen: Energiesparmassnahmen. Der Bund streicht diesen Abzug, die Kantone dürfen ihn bis 2050 behalten, und der Aargauer Regierungsrat will das tun; das kantonale Gesetz dazu ist noch nicht beschlossen. Für ein Bad hilft das wenig. Neue Platten und ein neues WC sparen keine Energie.

Welche Arbeiten im Bad als Unterhalt zählen

Abziehbar ist, was den Zustand der Liegenschaft erhält: der Ersatz von Einrichtungen, die ausgedient haben, durch gleichwertige neue. Was das Bad besser macht als vorher, gilt als Wertvermehrung und ist nicht abziehbar. Das Kantonale Steueramt Aargau führt dafür ein Merkblatt mit einer Tabelle, an die sich die Steuerkommissionen halten. Ein Auszug für das Bad:

ArbeitAnteil abziehbar
WC, Lavabo, Badewanne, Duschwanne oder Duschtrennwand durch Gleichwertiges ersetzen100 %
Armaturen ersetzen100 %
Wand- und Bodenplatten ersetzen, gleiche Preisklasse100 %
Badmöbel ersetzen, gleichwertig100 %
Badmöbel ersetzen, höherer Standard als vorher67 %
Badewanne durch Duschwanne ersetzen75 %
Duschwanne durch bodenebene Dusche ersetzen75 %
Lavabo durch Waschtisch mit Möbel ersetzen50 %
Badewanne durch bodenebene Dusche ersetzen25 %
Spiegel durch Spiegelschrank, WC durch Dusch-WC25 %
Zusätzliche Regendusche, zusätzliche Glaswand, Leitungen verlegen, Wände versetzen0 %

Demontage, Entsorgung und die Vorbereitung des Untergrunds gelten in der Regel als Unterhalt, auch wenn danach etwas Besseres eingebaut wird. Bei Bodenplatten schaut das Steueramt auf die Preisklasse: Wer von mittleren Platten (100 bis 200 Franken pro Quadratmeter) auf teurere wechselt, zieht noch zwei Drittel ab.

Dusche mit schwarzem Regenpaneel und Nische in grauer Marmoroptik
Ersatz der Duschwanne: Unterhalt. Das zusätzliche Regenpaneel: Wertvermehrung. So trennt das Steueramt.

Ein Badumbau, bei dem Dusche, WC, Waschtisch, Platten und Armaturen ersetzt werden, ohne dass Wände verschoben werden, liegt darum zum grossen Teil auf der Seite des Unterhalts. Wie gross der Anteil im Einzelfall ist, entscheidet die Steuerbehörde. Sie schätzt die Aufteilung; die Rechnung sollte deshalb erkennen lassen, was ersetzt wurde und was neu dazugekommen ist. Wir gliedern die Offerte auf Wunsch so.

Der nicht abziehbare Teil ist nicht verloren. Er zählt als Anlagekosten, wenn Sie das Haus einmal verkaufen und die Grundstückgewinnsteuer anfällt. Rechnungen also aufbewahren.

Wie viel das ausmacht

Ein Ehepaar in Zofingen mit 120'000 Franken steuerbarem Einkommen zahlt für 2026 rund 17'100 Franken Steuern (Bund, Kanton, Gemeinde, Kirche). Mit 20'000 Franken Unterhaltsabzug sind es rund 12'300 Franken. Der Badumbau spart in diesem Beispiel rund 4'800 Franken. Bei 150'000 Franken Einkommen bringt jeder Franken Abzug rund 29 Rappen. Die Zahlen stammen aus dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung und sind eine Näherung ohne Sozialabzüge.

Zum Vergleich: Ohne Umbau zieht man die Pauschale ab, im Aargau 20 Prozent des Eigenmietwerts bei Gebäuden, die älter als zehn Jahre sind. Bei einem Eigenmietwert von 15'000 Franken sind das 3'000 Franken. Im Jahr des Badumbaus wählt man die effektiven Kosten. Die Wahl steht jedes Jahr und für jede Liegenschaft neu offen.

Das Datum entscheidet

Massgebend ist das Rechnungsdatum oder das Zahlungsdatum. Wer bisher nach Rechnungsdatum abgezogen hat, bleibt dabei; das Steueramt erwartet eine gleichbleibende Methode. Akontozahlungen werden nur im Umfang des Baufortschritts anerkannt.

Für das Steuerjahr 2028 heisst das: Das Bad muss 2028 gebaut und verrechnet sein. Ein Badumbau dauert bei uns drei bis fünf Wochen auf der Baustelle. Davor kommen Beratung in der Ausstellung, Besichtigung, 3D-Planung und die Lieferfristen der Produkte; ab der Unterschrift sind es acht bis zwölf Wochen bis zum ersten Arbeitstag. Wer im Herbst 2028 anruft, wird knapp. Wir gehen davon aus, dass 2027 und 2028 viele Eigentümer dieselbe Idee haben und die Handwerker in der Region ausgebucht sind.

Wer zwei Projekte plant, etwa Bad und Küche, verteilt sie besser auf zwei Steuerjahre. Der Abzug wirkt dort am stärksten, wo der Steuersatz am höchsten ist. Ein einzelnes Jahr mit 60'000 Franken Abzug drückt das Einkommen unter Umständen in eine Zone, in der jeder weitere Franken Abzug weniger bringt.

Noch etwas: Die frühere Regel, dass Unterhalt in den ersten fünf Jahren nach dem Kauf nicht abziehbar ist, gibt es seit 2010 nicht mehr. Wer 2026 ein Haus kauft und das Bad gleich erneuert, zieht die Kosten ab.

Waschtisch mit Aufsatzschale und goldener Armatur in Travertin-Optik
Ein Bad aus unseren Referenzen: Waschtisch, Armaturen und Platten ersetzt, Grundriss unverändert.

Was wir empfehlen

Wer das Bad ohnehin in den nächsten Jahren erneuern will, tut es 2026, 2027 oder 2028. Der Steuerabzug allein ist kein Grund für einen Umbau; wer ein Bad von 1995 hat, hatte ihn schon vorher. Ab 2029 zahlt man denselben Umbau aus dem versteuerten Einkommen. Bei 27'700 Franken für unser Paket Colore und einem Grenzsteuersatz um 25 Prozent liegt der Unterschied bei mehreren tausend Franken, je nachdem, welcher Anteil als Unterhalt anerkannt wird.

Was ein Badumbau bei uns kostet

Drei Badpakete mit Fixpreis, Material und Montage inklusive. Farbe der Platten, Möbel und Armaturen kostet nichts extra.

Richtpreise inkl. 8.1 % MwSt. für ein Bad von ca. 6 m². Fixpreis nach der Besichtigung vor Ort.

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